Regierungspräsidium Kassel

Naumburg-Heimarshausen (Landkreis Kassel) darf sich weiterhin „Erholungsort“ nennen

Der Naumburger Ortsteil Heimarshausen im Landkreis Kassel erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem „Erholungsort“ vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat daher nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat für Heimarshausen zu bestätigen.

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Der Naumburger Ortsteil Heimarshausen im Landkreis Kassel erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem „Erholungsort“ vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat daher nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat für Heimarshausen zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte heute im Rahmen einer kleinen Feierstunde in Kassel den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Erholungsort“ an Bürgermeister Stefan Hable. „Heimarshausen liegt landschaftlich reizvoll inmitten des Hessischen Berglandes im Naturpark Habichtswald. Historische Fachwerkgebäude mit sehenswerten Rankenschnitzereien und gedrehten Säulen prägen das Dorfbild. Die rund 440 Einwohnerinnen und Einwohner sind sehr rührig, um ihren Ort lebenswert und für Besucherinnen und Besucher attraktiv zu halten. Dass diese Anstrengungen nun zur Re-Prädikatisierung geführt haben, ist ein schöner Erfolg“, so Weinmeister, der Heimarshausen herzlich zum erneuten Erlangen des Prädikats gratulierte.

Naumburg-Heimarshausen wurde 1993 erstmalig das Prädikat „staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen, dies wurde zuletzt 2007 bestätigt. 2016 wurde erneut das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2023 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.03.2024).

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